Unser Blockbuster
Der LBS-Jugendbonus in Höhe von bis zu 300 €.
Schulschluss, Feierabend, Wochenende: Endlich zu Hause, ab aufs Sofa und zapp… die aktuelle Lieblingsserie läuft.
Serien-Zeit ist Zuhause-Zeit. Wie wäre es, wenn das Zuhause dir gehört? Dort bestimmst du – und nicht dein Vermieter – wie deine Home-Story weitergeht.
Du und Finanzen = Traumpaar. Schau mal ins Video, wie du ganz einfach Eigenkapital bildest.
Schau mal, wie viel Miete du im Laufe der Jahre bezahlst. Einfach auf den Button klicken.
Hier ermittelst du, wie viel du heute schon für deine Wohnwünsche zurücklegen kannst.
Achtung Spoiler-Alarm! Mit Bausparen sicherst du dir Vorteile, die du sonst nirgends bekommst:
Der LBS-Jugendbonus in Höhe von bis zu 300 €.
Du bist unter 25 bei Abschluss deines ersten LBS-Bausparvertrags? Dann erhältst du einmalig einen Jugendbonus in Höhe von 100 € bis 300 €.*
* | Einmaliger Bonus, gestaffelt nach Bausparsumme (ab 10.000 € = 100 €, ab 20.000 € = 200 €, ab 30.000 € = 300 €), kann an Aktionszeiträume und -bedingungen gebunden werden. Alter bei Vertragsabschluss < 25 Jahre. Auszahlung mit Bausparguthaben nach Zuteilung. |
Denn Pläne können sich ändern.
Du hast es dir anders überlegt und willst doch kein Wohneigentum? Mit Bausparen bist du flexibel, denn dein Bausparguthaben kannst du verwenden, wofür du willst. Schließt du deinen ersten Bausparvertrag vor deinem 25. Geburtstag ab, kannst du nach 7 Jahren sogar über deine Wohnungsbauprämie frei verfügen.*
* | Die Wohnungsbauprämie gibt es in diesem Fall für die letzten sieben Jahre. Diese Ausnahmeregelung kann jeder Sparer nur einmal in Anspruch nehmen. Für den Erhalt der Wohnungsbaupärmie gelten Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen. |
Staatliche Förderung bis 228 € jährlich plus einmalig 200 €.
10 % Wohnungsbauprämie zahlt der Staat auf deine jährlichen Bausparleistungen bis zu 700 € bei Singles beziehungsweise 1.400 € bei Ehepaaren.1 Und beim ersten Bausparkonto kannst du nach 7 Jahren über das mit Wohnungsbauprämie geförderte Bausparguthaben frei verfügen.2
Was du tun musst, um dir die Wohnungsprämie zu sichern, erfährst du hier im Video.
Die meisten Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (vL) – bis zu 40 € monatlich. Frag deinen Chef nach den vL. Der Staat legt bis zu 43 € jährlich als Arbeitnehmer-Sparzulage noch obendrauf.3
Einen ersten Überblick bekommst du hier im Video.
Mit jährlichen Sparzahlungen von nur 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens – abzüglich der dir zustehenden Zulagen – sicherst du dir die volle Förderung.4 Im ersten Jahr reichen oft schon 5 € im Monat, um 375 € Zulage (Grundzulage und einmaliger Berufseinsteiger-Bonus) fürs Jahr zu erhalten.4
1 | Es gelten Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen: 35.000 € Ledige/70.000 € Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner. |
2 | Einmalig bei Vertragsschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres . Die Wohnungsbauprämie gibt es in diesem Fall für die letzten sieben Jahre. |
3 | Es gelten Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen: 17.900 € Ledige/35.800 € Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner. |
4 | Maximal 2.100 € abzüglich Zulagen. Ist der so errechnete Betrag geringer als 60 €, beträgt die Einzahlung 60 €. |
Für niedrige Darlehenszinsen auch in der Zukunft.
Mit den Zinsen am Kapitalmarkt geht es in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen auf und ab. Momentan befinden wir uns in einer Phase sehr niedriger Zinsen für Kredite. Doch das kann sich wieder ändern. Mit einem Bausparvertrag sicherst du dir vorsorglich die niedrigen Zinsen für spätere Wohnwünsche. Die Entscheidung, ob du das Darlehen in Anspruch nimmst, kannst du später noch treffen.
Budgetrechner |
Monatlich |
Lohn/Gehalt (netto) |
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Weitere Einkünfte? |
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Warmmiete (inkl. Nebenkosten) |
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Lebensunterhalt (Essen, Trinken, ...) |
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Regelmäßige Ausgaben (Versicherung, Handy, ...) |
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Hobby |
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Kfz-Kosten |
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Weitere Ausgaben? |
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Du bist dir noch nicht sicher,
ob Bausparen das Richtige für dich ist?
1 | Die Wohnungsbauprämie gibt es in diesem Fall für die letzten sieben Jahre. Diese Ausnahmeregelung kann jeder Sparer nur einmal in Anspruch nehmen. Für den Erhalt der Wohnungsbaupärmie gelten Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen. |
2 | Es gelten Fördervoraussetzungen und Einkommensgrenzen. Zu versteuerndes Jahreseinkommen: 35.000 €/Ledige und 70.000 €/Verheiratete/ eingetragene Lebenspartnerschaft. |